top of page
AdobeStock_450580296_Preview.jpeg

GEG & EWärmeG verständlich erklärt – Nachweise für Sanierung & Neubau

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Bauherren sowohl im Neubau als auch bei Heizungsmodernisierungen im Bestand, einen Teil des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken – die sogenannte Erneuerbare-Energien-Quote (EE-Quote).

Diese beträgt in der Regel mindestens 15 % und ist bei Neubauten sowie beim Austausch zentraler Heizsysteme nachzuweisen (§ 36 und § 71 GEG).

Wir übernehmen für Sie:

  • Berechnung der EE-Quote für Neubau oder Bestand

  • Auswahl geeigneter Erfüllungsoptionen (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Fernwärme)

  • Dokumentation zur Vorlage bei der Baubehörde oder für den Förderantrag

  • Anrechnungsmöglichkeiten bei Kombination mit weiteren Maßnahmen

 

Wichtig: Ein Drittel des eingesetzten erneuerbaren Anteils kann zusätzlich auf die Pflichten beim Heizungstausch (§ 71 GEG) angerechnet werden.

Wir prüfen individuell, was möglich ist – und begleiten Sie vom Nachweis bis zur Umsetzung.

bottom of page