

GEG & EWärmeG verständlich erklärt – Nachweise für Sanierung & Neubau
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Bauherren sowohl im Neubau als auch bei Heizungsmodernisierungen im Bestand, einen Teil des Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken – die sogenannte Erneuerbare-Energien-Quote (EE-Quote).
Diese beträgt in der Regel mindestens 15 % und ist bei Neubauten sowie beim Austausch zentraler Heizsysteme nachzuweisen (§ 36 und § 71 GEG).
Wir übernehmen für Sie:
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Berechnung der EE-Quote für Neubau oder Bestand
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Auswahl geeigneter Erfüllungsoptionen (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Fernwärme)
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Dokumentation zur Vorlage bei der Baubehörde oder für den Förderantrag
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Anrechnungsmöglichkeiten bei Kombination mit weiteren Maßnahmen
Wichtig: Ein Drittel des eingesetzten erneuerbaren Anteils kann zusätzlich auf die Pflichten beim Heizungstausch (§ 71 GEG) angerechnet werden.
Wir prüfen individuell, was möglich ist – und begleiten Sie vom Nachweis bis zur Umsetzung.